OGH 7Ob672/85 (RS0021911)

OGH7Ob672/8512.12.1985

Rechtssatz

Der vom Rechtsanwalt angenommene Auftrag zur Erstattung eines Rechtsgutachtens stellt einen Werkvertrag dar.

Normen

ABGB §1165 F

7 Ob 672/85OGH12.12.1985
10 Ob 82/00gOGH21.05.2001
8 Ob 91/08bOGH14.10.2008

Auch; Beisatz: Aufgrund der für den konkreten Einzelfall vorzunehmenden Beurteilung kann der Vertrag zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Klienten auch als ein Werkvertrag, zum Beispiel über die Erstattung eines Rechtsgutachtens oder die Errichtung eines Vertrags anzusehen sein. (T1); Beisatz: Hier: Anwendbarkeit (auch) der Werkvertragsregeln der §§ 1165 ff ABGB bejaht, wenn ein Rechtsanwalt mit der Durchführung komplexer, auf den Erwerb einer konkreten ausländischen Liegenschaft samt Gründung einer dafür erforderlichen ausländischen Kapitalgesellschaft zum Zwecke der grundbücherlichen Einverleibung sowie damit einhergehenden Auslandstransaktionen und behördlichen Interventionen vor Ort etc ausgerichteter anwaltlicher Leistungen beauftragt wird, weil er dann erkennbar nicht bloß ein Bemühen schuldet, sondern ein bestimmtes vereinbartes Ergebnis. (T2)

4 Ob 51/19gOGH26.03.2019

Beisatz: Maßgeblich für die Abgrenzung einer Beauftragung auch mit der Errichtung eines Vertrags ist, ob der Rechtsanwalt ein Ergebnis oder ein Bemühen schuldet und ob Verrichtungen rechtlicher Art wie bei der Geschäftsbesorgung oder mehr tatsächliche Handlungen im Vordergrund stehen. (T3)

Dokumentnummer

JJR_19851212_OGH0002_0070OB00672_8500000_002

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