OGH 7Ob545/91 (RS0011861)

OGH7Ob545/9125.7.1991

Rechtssatz

Was die Frage anlangt, ob der Ausgedingsberechtigte einen Partner in die Ausgedingswohnung aufnehmen darf, ist kein Unterschied zwischen einem Ehegatten und einem Lebensgefährten zu machen. Ein Dauergefährte ( Ehegatte oder Lebesgefährte ) darf grundsätzlich in die Ausgedingswohnung aufgenommen werden, wenn nicht die Umstände des Ausgedinges oder die Person des Gefährten dagegen sprechen.

Normen

ABGB §521 C

7 Ob 545/91OGH25.07.1991

NZ 1992,134 = SZ 64/106

Dokumentnummer

JJR_19910725_OGH0002_0070OB00545_9100000_002

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)