OGH 7Ob512/56 (RS0021505)

OGH7Ob512/5630.10.1956

Rechtssatz

Die Mieter einer Wohnung bzw eines ganzen Hauses sind nicht gehalten zu dulden, daß sich der Hauseigentümer im Besitze eines Wohnungsschlüssels bzw eines Haustorschlüssels befindet und damit ihr Recht auf ausschließlichen Gebrauch der gemieteten Wohnung bzw des Hauses beeinträchtigt.

Normen

ABGB §1096 D

7 Ob 512/56OGH30.10.1956
1 Ob 754/82OGH27.04.1983

Dokumentnummer

JJR_19561030_OGH0002_0070OB00512_5600000_001

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