OGH 7Ob40/99d (RS0113788)

OGH7Ob40/99d14.6.2000

Rechtssatz

Soweit der Vertrag oder das Gesetz das Risiko der eingetretenen Veränderung einer Vertragspartei zuweist, ist diese Risikoverteilung maßgebend, und darf nicht unter Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage unterlaufen werden.

Normen

ABGB §901 II1

7 Ob 40/99dOGH14.06.2000
6 Ob 46/16gOGH30.03.2016

Auch; Beisatz: Mit dem Argument des Wegfalls der Geschäftsgrundlage darf eine vertragliche Risikoverteilung nicht unterlaufen werden. (T1)

3 Ob 143/18bOGH21.09.2018

Dokumentnummer

JJR_20000614_OGH0002_0070OB00040_99D0000_001

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