OGH 7Ob275/03x (RS0118386)

OGH7Ob275/03x14.12.2021

Rechtssatz

Es ist ausreichend, wenn AGB in einer Sprache, die der Vertragspartner beherrscht oder in einer Weltsprachenversion übersendet werden. Bei international tätigen Unternehmen muss der Vertragspartner der Fassung der AGB in einer Weltsprache unverzüglich wegen mangelnder Sprachkenntnis widersprechen, jedenfalls, wenn die Kenntnis dieser Weltsprache nicht fernliegend ist, wobei Deutsch nach Englisch und Französisch wohl auch als Weltsprache angesehen werden kann.

Normen

AGB allg
UN-Kaufrechtsübk - CISG Art8
UN-Kaufrechtsübk - CISG Art9

7 Ob 275/03xOGH17.12.2003

Veröff: SZ 2003/175

10 Ob 19/21yOGH14.12.2021

Dokumentnummer

JJR_20031217_OGH0002_0070OB00275_03X0000_004

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