Spruch:
Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 14 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen (§ 16 Abs 3 AußStrG iVm § 508a Abs 2 und § 510 ZPO).
Text
Begründung
Rechtliche Beurteilung
Zum vorliegenden Rechtsproblem sind zwei Entscheidungen, und zwar 1 Ob 204/46 und EvBl 1970/375, die beide eine Verbücherung einer fideikommissarischen Substitution auf den Überrest fordern, ergangen. Auch in der Lehre wird eine Verbücherung gefordert (vgl Eccher in Schwimann2 § 615, 616 ABGB Rz 7 sowie Weiß in Klang2 III 430), wobei allerdings auf die Befreiung hinzuweisen ist. Dieser Anforderung wird durch den Hinweis im erstinstanzlichen Beschluß durch dessen Fassung:
"Die Anmerkung der Beschränkung des Eigentumsrechtes "durch die im erblasserischen Testament vom 11.11.1976 ..." angeordnete fideikommissarische Substitution auf den Überrest für ..." Rechnung getragen. Durch diese Formulierung wurde der Inhalt des Testaments zum Gegenstand der grundbücherlichen Entscheidung gemacht (vgl MGA GBG4 § 1/1-3).
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