OGH 7Ob23/70 (RS0080806)

OGH7Ob23/7018.2.1970

Rechtssatz

Bei der Sachwertversicherung ist grundsätzlich das Eigentümerinteresse als versichert anzusehen. Ferner ist es bei der Sachwertversicherung dem Versicherer regelmäßig gleichgültig, wessen Interesse versichert sein soll. In einem derartigen Fall ist die Versicherung als für fremde Rechnung genommen anzusehen, falls der Wille des Versicherungsnehmers darauf gerichtet ist.

Normen

AFB Art2 Abs1
VersVG §74
VersVG §75
VersVG §85

7 Ob 23/70OGH18.02.1970

Veröff: SZ 43/43 = EvBl 1970/204 S 349 = VersR 1971,140

7 Ob 31/87OGH25.06.1987

nur: Bei der Sachwertversicherung ist grundsätzlich das Eigentümerinteresse als versichert anzusehen. Ferner ist es bei der Sachwertversicherung dem Versicherer regelmäßig gleichgültig, wessen Interesse versichert sein soll. (T1) Veröff: SZ 60/123 = VersR 1988,755 = RdW 1987,373 = VersRdSch 1988,23

7 Ob 1048/94OGH22.03.1995

nur: Bei der Sachwertversicherung ist grundsätzlich das Eigentümerinteresse als versichert anzusehen. (T2)

5 Ob 119/01pOGH23.10.2001

nur T2; Beisatz: Bei der Sachwertversicherung ist möglicherweise auch das Sachinteresse Dritter (hier: der Mieter) als versichert anzusehen. (T3)

7 Ob 147/03yOGH05.08.2003

Auch; Beisatz: Soweit es sich wie hier um von der Klägerin in die Wohnung eingebrachte Fahrnisse handelt, die in ihrem Eigentum standen - ist die Versicherung als für fremde Rechnung (das heißt auch zu Gunsten der Klägerin) genommen anzusehen. (T4); Veröff: SZ 2003/86

7 Ob 228/04mOGH20.10.2004
7 Ob 205/06gOGH20.12.2006

Beisatz: Hier: Feuerversicherung. (T5)

8 Ob 17/08wOGH28.02.2008

nur: Bei der Sachwertversicherung ist grundsätzlich das Eigentümerinteresse als versichert anzusehen. Ferner ist es bei der Sachwertversicherung dem Versicherer regelmäßig gleichgültig, wessen Interesse versichert sein soll. In einem derartigen Fall ist die Versicherung als für fremde Rechnung genommen anzusehen. (T6)

7 Ob 28/11kOGH09.03.2011

Auch

Dokumentnummer

JJR_19700218_OGH0002_0070OB00023_7000000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)