OGH 7Ob1642/92 (RS0057474)

OGH7Ob1642/9215.10.1992

Rechtssatz

Wird einem Ehegatten die bisher im beiderseitigen Miteigentum stehende Liegenschaft zur Gänze übertragen, so ist für die Ausgleichszahlung im allgemeinen der Verkehrswert maßgebend, wobei bei der Wertermittlung kein Abschlag wegen des Miteigentums vorzunehmen ist (entgegen JBl 1983,598).

Normen

EheG §83

7 Ob 1642/92OGH15.10.1992
4 Ob 208/01vOGH25.09.2001

Beisatz: Erwirbt der eine Ehegatte den Miteigentumsanteil des anderen und wird Alleineigentümer, so entspräche ein solcher Abstrich nicht dem Billigkeitsgebot. (T1)

1 Ob 36/09iOGH31.03.2009

Beis wie T1

2 Ob 146/11aOGH22.12.2011

Vgl

Dokumentnummer

JJR_19921015_OGH0002_0070OB01642_9200000_001

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