7 Ob 1/57 | OGH | 23.01.1957 |
10 Ob 99/02k | OGH | 22.10.2002 |
Vgl auch; Beisatz: Aus der bloßen Kenntnisnahme der vertragswidrigen Vermietung eines Gebäudes kann ohne Hinzukommen weiterer Umstände noch keine konkludente Zustimmung zu einer solchen Vermietung abgeleitet werden. Auf eine solche Zustimmung könnte nur geschlossen werden, wenn die Klägerin darauf deutende Erklärungen abgegeben hätte, nicht aber bereits dann, wenn sie nicht ausdrücklich gegen diese vertragswidrige Vorgangsweise protestiert hat. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19570123_OGH0002_0070OB00001_5700000_001
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