Normen
6 Ob 99/07p | OGH | 25.05.2007 |
Beisatz: Hier: Revisionsrekursbeantwortung zu einem Revisionsrekurs gegen die Aufhebung der Vollstreckbarkeit des Zahlungsbefehls durch das Rekursgericht. (T1) |
3 Ob 168/07p | OGH | 23.10.2007 |
Auch; Beisatz: Die Einholung einer Äußerung im Rekursverfahren ist nach der ZPO nicht ausgeschlossen. (T2); Beisatz: Hier: Vorbehalt der Kosten der Revisionsrekursbeantwortung. (T3) |
10 Ob 107/07v | OGH | 18.12.2007 |
Auch; nur: Im Hinblick auf die Komplexität der Rechtslage und die Bedeutung der Entscheidung für die Parteien kann aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls die Einholung einer Äußerung der Gegenpartei zur Wahrung ihres - über die Mindestgarantien des Art 6 EMRK hinausgehenden- innerstaatlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör geboten sein. (T4) |
4 Ob 63/08f | OGH | 08.04.2008 |
Vgl; Beisatz: Ist das Revisionsrekursverfahren schon wegen einer analogen Anwendung von § 521a Abs 1 Z 3 ZPO zweiseitig, kommt es auf eine „besondere Komplexität der Rechtslage" oder die „Bedeutung der Entscheidung für die Parteien" nicht an. (T5); Beisatz: Hier: Zurückweisung eines Widerspruchs gegen ein Versäumungsurteil. (T6) |
3 Ob 153/09k | OGH | 30.09.2009 |
Vgl; Veröff: SZ 2009/130 |
Dokumentnummer
JJR_20070525_OGH0002_0060OB00099_07P0000_002
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