OGH 6Ob683/77 (RS0026711)

OGH6Ob683/7713.10.1977

Rechtssatz

Eine Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, kann unter Hinweis darauf, ihre Verweigerung sei schikanös, nicht begehrt werden.

Normen

ABGB §1295 Abs2 III

6 Ob 683/77OGH13.10.1977

Veröff: MietSlg 29061

1 Ob 649/78OGH07.07.1978
8 Ob 83/21wOGH22.10.2021

Vgl; Beisatz: Hier: Der private Vermieter von Wohnungen eines einzigen Hauses hat keine den Wohnungsmarkt beherrschende monopolähnliche Stellung. Der bloße Umstand, dass ein konkreter geäußerter Vertragswunsch nur von einer bestimmten Person erfüllt werden könnte, begründet noch keine Monopolstellung mit der Folge einer Abschlussverpflichtung. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19771013_OGH0002_0060OB00683_7700000_004

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