OGH 6Ob667/81 (RS0007436)

OGH6Ob667/8117.6.1981

Rechtssatz

Die Überschreitung der funktionellen Zuständigkeit durch das Rekursgericht belastet seine Entscheidung mit einem Mangel vom Gewicht einer Nullität. (Hier: eine teilweise, aber keineswegs vollständige, Überschneidung der Beurteilungsgrundlagen und Beurteilungsmaßstäbe für die vom Erstgericht angestellte Zulässigkeitsprüfung einerseits und die vom Rekursgericht vorgenommene Sachprüfung andererseits berechtigte keinesfalls dazu, die Formalentscheidung des Erstgerichtes in eine Sachentscheidung umzudeuten).

Normen

AußStrG §16 BII2c

6 Ob 667/81OGH17.06.1981
4 Ob 99/15kOGH16.06.2015

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19810617_OGH0002_0060OB00667_8100000_001

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