6 Ob 47/59 | OGH | 04.03.1959 |
Dokumentnummer
JJR_19590304_OGH0002_0060OB00047_5900000_001
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Rechtssatz
Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Bestimmung der Vereinsstatuten, wonach bei Austritt einer Sektion aus dem Gesamtverein alle vom Gesamtverein subventionierten Bauten und Anschaffungen in das Eigentum des Gesamtvereins fallen sollen (Österreichischer Touristenklub - Sektion Radenthein). Entschließungsfreiheit der Mitglieder.