Rechtssatz
Zu den gesetzlichen Unterhaltsansprüchen im Sinne des § 114 JN gehören alle Ansprüche auf Festsetzung, Erhöhung, Herabsetzung oder Feststellung des Erlöschen des gesetzlichen Unterhalts.
5 Ob 41/09d | OGH | 07.07.2009 |
Beisatz: Darunter fällt auch der nur eine betragliche Präzisierung des bestehenden Unterhaltstitels anstrebende Titelergänzungsanspruch nach § 10 EO. (T1); Bem: Zur Zulässigkeit des außerstreitigen Rechtswegs für eine Titelergänzung siehe RS0125007. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20060629_OGH0002_0060OB00148_06T0000_001
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