6 Ob 131/69 | OGH | 04.06.1969 |
Veröff: EvBl 1970/117 S 188 = NZ 1970,110 |
5 Ob 233/70 | OGH | 07.10.1970 |
nur: Ausreichende Bestimmtheit des Begehrens des außerbücherlichen Erwerbers eines Grundstückes, der beklagte Verkäufer sei schuldig, die Herstellung eines zur grundbücherlichen Durchführung geeigneten Teilungsplanes zu dulden, einzuwilligen, daß das Trennstück laut Teilungsplan vom Kläger lastenfrei grundbücherlich ins Eigentum übertragen werde, sowie alle zur Durchführung erforderlichen Erklärungen abzugeben. (T1) |
5 Ob 54/75 | OGH | 13.05.1975 |
3 Ob 116/83 | OGH | 30.11.1983 |
vgl auch |
6 Ob 25/98i | OGH | 26.02.1998 |
Beisatz: Die Teilfläche muß nur ausreichend nach Merkmalen in der Natur oder nach der Grundbuchsmappe bestimmt oder zumindest bestimmbar sein. (T2) |
1 Ob 28/03d | OGH | 14.10.2003 |
Vgl auch; Beisatz: Wenngleich die Vorlage eines Plans nicht unbedingt erforderlich ist, muss doch die beanspruchte Fläche ausreichend nach Merkmalen in der Natur bestimmt oder zumindest bestimmbar sein. Hier: Das Begehren, die Wohnung ..."samt Hälfte des Kellers". (T3) |
8 Ob 137/21m | OGH | 22.02.2022 |
Vgl; Beisatz: Hier: Ausreichende Bestimmtheit des Begehrens, der Beklagten zu verurteilen, für die treuhändige Abwicklung des geschlossenen Kaufvertrags aus einem ihr käuferseits erstatteten Vorschlag von vier Personen (teils Notaren, teils Rechtsanwälten) binnen 14 Tagen bei sonstigem Übergang des Wahlrechts auf die Zweitklägerin einen Treuhänder auszuwählen (Spruchpunkt 1), sämtliche künftigen Rangordnungsbeschlüsse über die beabsichtigte Veräußerung der Wohnungseigentumsobjekte an den Treuhänder auszuhändigen (Spruchpunkt 2) und alle für die Abwicklung des geschlossenen Kaufvertrags notwendigen Erklärungen und Rechtshandlungen vorzunehmen (Spruchpunkt 4). (T4) |
Dokumentnummer
JJR_19690604_OGH0002_0060OB00131_6900000_001
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