Normen
WEG 1975 idF 3.WÄG §26 Abs1 Z5
WEG §17
WEG 2002 §52 Abs1 Z6
5 Ob 64/99v | OGH | 23.03.1999 |
5 Ob 277/06f | OGH | 17.04.2007 |
Beisatz: Ein Begehren auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen gegen den vormaligen Verwalter ist aufgrund unzweifelhaft schlüssiger Verweisung gemäß § 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002 im Außerstreitverfahren geltend zu machen; soweit aus der Entscheidung 5 Ob 115/05f Abweichendes abgeleitet werden könnte, wird diese nicht aufrecht erhalten. (T1); Beisatz: Die nunmehrige Geltung des § 1 Abs 2 AußStrG 2005 steht der in den Entscheidungen 5 Ob 86/84 , 5 Ob 29/85, 5 Ob 64/99v und 5 Ob 46/06k vorgezeichneten Verweisung der Durchsetzung der Verwalterpflichten (etwa die Legung einer Abrechnung und Herausgabe der Belege nach Beendigung des Verwaltervertrages) in das Außerstreitverfahren nicht entgegen. (T2); Beisatz: Hier: Begehren auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen gegen den vormaligen Verwalter aufgrund § 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002 im Außerstreitverfahren. (T3) |
5 Ob 149/10p | OGH | 24.01.2011 |
Auch; Auch Beis wie T1; Beis wie T3 |
Dokumentnummer
JJR_19990323_OGH0002_0050OB00064_99V0000_001
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