Normen
WEG 1975 §25 Abs1
WEG 2002 §3 Abs1 Z2
WEG 2002 §43
5 Ob 425/97d | OGH | 11.11.1997 |
5 Ob 96/99z | OGH | 29.06.1999 |
Vgl auch |
5 Ob 224/08i | OGH | 13.01.2009 |
Vgl; Beisatz: Ein stattgebendes Urteil ersetzt den allfällig fehlenden, für die Einverleibung des Eigentumsrechts am Mindestanteil und des Wohnungseigentums am zugesagten Objekt sowie - seit der WRN 2006 - auch an allen übrigen wohnungseigentumstauglichen und als solche gewidmeten Objekten der Liegenschaft grundsätzlich notwendigen Titel und die entsprechenden Urkunden. (T1); Beisatz: Einverleibungshindernisse, die sich nicht aus dem Verhältnis zwischen dem Wohnungseigentumsbewerber und dem Liegenschaftseigentümer ergeben, auf den der Durchgriff erfolgt (zB Veräußerungsverbote, Vor- und Wiederkaufsrechte), können im Verfahren nach § 43 WEG weder eingewendet noch beseitigt werden (3 Ob 47/80 = SZ 53/78). (T2); Bem: Hier: Zur grundverkehrsbehördlichen Genehmigung offenlassend. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19971111_OGH0002_0050OB00425_97D0000_004
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