5 Ob 2241/96m | OGH | 08.10.1996 |
5 Ob 120/98b | OGH | 12.05.1998 |
Vgl auch; Beisatz: Dass die in § 6 Abs 2 MRG vorgesehene Bestellung eines Verwalters zur Erzwingung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten eine ins außerstreitige Verfahren nach § 37 Abs 3 MRG verwiesene Angelegenheit ist, ergibt sich aus § 6 Abs 2 Satz 6 MRG und § 37 Abs 1 Z 2 MRG. (T1); Beisatz: Grundlage der Entscheidung ist der in einem kontradiktorischen Erkenntnisverfahren ermittelte Sachverhalt. Ergibt sich bei Schluss der Verhandlung erster Instanz, dass die Arbeiten schon durchgeführt sind oder erwarten werden kann, dass sie der Vermieter selbst durchführt, ist der Antrag auf Bestellung eines Verwalters abzuweisen. (T2) |
5 Ob 74/07d | OGH | 03.07.2007 |
Vgl auch; Beis wie T2 |
5 Ob 11/09t | OGH | 27.01.2009 |
Vgl; Beisatz: Die Entscheidung hat in einem fortgesetzten Titelverfahren durch eine Sachentscheidung zu ergehen, wobei der in einem kontradiktorischen Erkenntnisverfahren ermittelte Sachverhalt zugrunde zu legen ist. (T3) |
5 Ob 151/21y | OGH | 28.09.2021 |
Dokumentnummer
JJR_19961008_OGH0002_0050OB02241_96M0000_001
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