OGH 5Ob134/95 (RS0078999)

OGH5Ob134/9524.10.1995

Rechtssatz

Die vom Konkursgericht einem Rechtsakt des Masseverwaltes beigesetzte Genehmigungsklausel bezeugt einerseits die Unterschrift des Masseverwalters, andererseits die Erteilung der erforderlichen Genehmigung in einer für den Grundbuchsrichter genügenden Weise.

Normen

GBG §31 Abs2
GBG §53 Abs1
GBG §53 Abs2
KO §83 Abs2

5 Ob 134/95OGH24.10.1995

Veröff: SZ 68/200

5 Ob 150/05bOGH12.07.2005

Auch; Beisatz: Es ist die Beglaubigung der Unterschrift des Sachwalters dann entbehrlich, wenn die von ihm für seine Pflegebefohlene ausgestellte Urkunde auch beinhaltet, dass er zur Ausstellung einer Grundbuchsurkunde bevollmächtigt ist. (T1)

5 Ob 48/14sOGH18.11.2014

Vgl auch; Beisatz: Die Genehmigung des Verlassenschaftsgerichts ersetzt nicht die gerichtliche oder notarielle Beglaubigung der Unterschrift. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19951024_OGH0002_0050OB00134_9500000_003

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