Normen
ABGB §879 AIa
5 Ob 129/02k | OGH | 11.06.2002 |
3 Ob 198/10d | OGH | 09.06.2011 |
Vgl; nur: Bei einer absoluten Nichtigkeit sind die Rechtswirkungen von Amts wegen aufzugreifen. (T1) |
7 Ob 210/13b | OGH | 11.12.2013 |
Auch; nur: Bei einer absoluten Nichtigkeit sind die Rechtswirkungen von Amts wegen aufzugreifen. (T2)<br/>Beisatz: Dieser Grundsatz ist nicht dahin zu verstehen, dass die tatsächlichen Voraussetzungen von Amts wegen zu untersuchen sind. Er besagt nur, dass es nicht der formellen Berufung auf die Nichtigkeit bedarf. Die tatsächlichen Voraussetzungen müssen aber im Verfahren erster Instanz behauptet werden oder zumindest klar aus den Prozessakten hervorgehen. (T3) |
9 ObA 67/14i | OGH | 29.10.2014 |
Auch; nur T2 |
2 Ob 138/22s | OGH | 27.09.2022 |
Dokumentnummer
JJR_20020611_OGH0002_0050OB00129_02K0000_002
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