5 Ob 117/98m | OGH | 22.12.1998 |
3 Ob 80/06w | OGH | 26.07.2006 |
Auch; Beisatz: Das im Mietvertrag geregelte Recht auf Errichtung eines Superädifikats gehört weder zu den essentialia negotii des Vertrags noch handelt es sich um eine selbständige, nur äußerlich mit dem Mietvertrag verbundene Vereinbarung. (T1)<br/>Beisatz: Hier: Honorar eines Rechtsanwalts als Errichter eines Bestandvertrages mit Nebenabreden. (T2) |
5 Ob 202/09f | OGH | 11.02.2010 |
Auch; Beisatz: Eine die Höhe des zulässigen Mietzinses (und damit einer vertraglichen Hauptleistung) bestimmende behördliche Entscheidung kann selbst bei extensiver Interpretation nicht dem Begriff der vertraglichen Nebenabrede iSd § 2 Abs 1 MRG unterstellt werden. (T3)<br/>Bem: Hier: Entscheidung nach § 12a Abs 8 MRG. (T4) |
6 Ob 82/10t | OGH | 01.09.2010 |
nur: Eine Kaufoption ist eine selbständige Vereinbarung die, selbst wenn sie in einer schriftlichen Mietvertragsurkunde getroffen wurde, keine Nebenabrede zum Mietvertrag darstellt. (T5) |
1 Ob 168/13g | OGH | 17.10.2013 |
Auch |
7 Ob 208/14k | OGH | 26.11.2014 |
Auch; nur: Der Begriff der "Nebenabrede" im Sinn des § 2 Abs 1 Satz 3 MRG erfordert eine Abgrenzung in zwei Richtungen: Einerseits darf die Bestimmung nicht zu den essentialia negotii des Bestandvertrages gehören, andererseits darf es sich nicht um eine selbständige, mit dem Bestandvertrag nur äußerlich verbundene Vereinbarung handeln. (T6) |
Dokumentnummer
JJR_19981222_OGH0002_0050OB00117_98M0000_001
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