OGH 4Ob75/71 (RS0082248)

OGH4Ob75/7128.9.1971

Rechtssatz

Wiederholtes Zuwiderhandeln gegen Weisungen des Dienststellenleiters, Verlassen des Arbeitsplatzes ohne Genehmigung des Dienststellenleiters sowie andauernd herausforderndes und beleidigendes Benehmen gegenüber Vorgesetzten und Mitbediensteten erfüllen die Kündigungstatbestände des § 32 Abs 2 lit a und f VBG.

SW: Arbeitgeber — Arbeitnehmer

 

Normen

VBG §32 Abs2 lita
VBG §32 Abs2 litf

4 Ob 75/71OGH28.09.1971

Veröff: SozM ID,832

4 Ob 130/79OGH17.06.1980

nur: Wiederholtes Zuwiderhandeln gegen Weisungen des Dienststellenleiters, Verlassen des Arbeitsplatzes ohne Genehmigung des Dienststellenleiters erfüllen die Kündigungstatbestände des § 32 Abs 2 lit a. (T1) Beisatz: Hier: Politessen, die wiederholt eigenmächtig ihren Außendienst unterbrochen, die ihnen zugeteilten Rayons verlassen und in der Kantine des kreisgerichtlichen Gefangenenhauses Kaffeepausen und Zigarettenpausen eingelegt hatten. (T2)

9 ObA 128/87OGH18.11.1987

nur: Wiederholtes Zuwiderhandeln gegen Weisungen des Dienststellenleiters sowie andauernd herausforderndes und beleidigendes Benehmen gegenüber Vorgesetzten und Mitbediensteten erfüllen die Kündigungstatbestände des § 32 Abs 2 lit a und f VBG. (T3)

9 ObA 20/89OGH19.04.1989

Vgl auch; Beisatz: Vom Dienstgeber im Rahmen der Würdigung des Gesamtverhaltens des Dienstnehmers anläßlich der Geltendmachung einer später erfolgten Verfehlung kann auch auf solche Verfehlungen zurückgegriffen werden, hinsichtlich deren er zu einem früheren Zeitpunkt auf die Ausübung des Kündigungsrechts oder Entlassungsrechts verzichtet hatte (§ 48 ASGG). (T4)

9 ObA 76/95OGH12.06.1995

Auch; Beis wie T4; Beisatz: § 48 ASGG. (T5)

9 ObA 160/98iOGH19.08.1998

Vgl auch; nur: Wiederholtes Zuwiderhandeln gegen Weisungen des Dienststellenleiters, sowie andauernd herausforderndes und beleidigendes Benehmen gegenüber Vorgesetzten. (T6)

Dokumentnummer

JJR_19710928_OGH0002_0040OB00075_7100000_001

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