OGH 4Ob6/94 (RS0079394)

OGH4Ob6/9410.5.1994

Rechtssatz

Gewinnspiele sind dann keine Zugabe zu einer periodischen Druckschrift, wenn das Zeitungsunternehmen weder auf den Titelblatt darauf hingewiesen hat, und die Personen, welche die Zeitung erwerben und dann beim Durchlesen auf das Gewinnspiel stoßen, keinen Anlass haben, im Hinblick auf die Teilnahmebedingungen weitere Exemplare derselben Zeitung zu kaufen, weil die Erwerber von Zeitungen und Zeitschriften vor dem Kauf im besten Fall deren Titelseiten, nicht aber auch die Ankündigungen im Blattinneren lesen.

Normen

UWG §9a Abs1 Z1

4 Ob 6/94OGH10.05.1994
4 Ob 1079/95OGH10.10.1995

Vgl auch

3 Ob 2231/96aOGH18.06.1997
4 Ob 160/97aOGH26.06.1997
3 Ob 92/98wOGH11.11.1998
4 Ob 236/00kOGH03.10.2000

Vgl auch

3 Ob 162/03zOGH25.02.2004

Veröff: SZ 2004/26

4 Ob 222/07mOGH11.12.2007

Vgl; Bem: Diese Rechtsprechung wurde hier nicht auf die Problematik der Spürbarkeit bei Irreführungen nach § 2 UWG übertragen. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19940510_OGH0002_0040OB00006_9400000_003

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