OGH 4Ob203/00g (RS0113979)

OGH4Ob203/00g17.8.2000

Rechtssatz

Es fallen auch solche Schadenersatzansprüche in die Zuständigkeit der Handelsgerichte, die ein geschädigter Dritter aus der Verletzung vertraglicher Schutz- und Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit einem Vertrag geltend macht, den ein Kaufmann im Zuge eines Handelsgeschäfts abschließt, sofern der Geschädigte nur ein in den Schutzkreis dieses Vertrags aufgenommener Dritter ist.

Normen

JN §51 Abs1 Z1

4 Ob 203/00gOGH17.08.2000

Veröff: SZ 73/126

9 Ob 84/18wOGH15.04.2019

Dokumentnummer

JJR_20000817_OGH0002_0040OB00203_00G0000_003

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