Spruch:
Der außerordentliche Revisionsrekurs des Vaters wird mangels der Voraussetzungen des § 14 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen (§ 16 Abs 3 AußStrG iVm § 508a Abs 2 und § 510 ZPO).
Rechtliche Beurteilung
Begründung
Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes sind Rückzahlungen auf Kredite, die zur Anschaffung, Sanierung und Einrichtung einer Wohnung aufgenommen wurden, von der Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht abzuziehen (EvBl. 1991/50; RZ 1991/70; 4 Ob 1568/91; 6 Ob 628/91; 4 Ob 507/92 ua).
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