OGH 4Ob146/03d (RS0117839)

OGH4Ob146/03d12.9.2003

Rechtssatz

Die - aus inländischer Sicht - ungünstigeren Entwicklungsbedingungen im Ausland begründen vor allem dann für sich allein noch keine Gefährdung des Kindeswohls, wenn die Familie von dort stammt. Im Übrigen gehören seine Eltern und deren sozio-ökonomischen Verhältnisse grundsätzlich zum Schicksal und Lebensrisiko eines Kindes.

Normen

ABGB §176 B
ABGB §177 B

4 Ob 146/03dOGH08.07.2003
2 Ob 197/03iOGH12.09.2003

Beisatz: Ebenso wie bei einer Wohnsitzverlegung bedarf auch die Beurteilung, ob im Fall einer drohenden zwangsweisen Abschiebung aus dem Inland das Kindeswohl gefährdet ist, einer Interessenabwägung im Einzelfall. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20030708_OGH0002_0040OB00146_03D0000_001

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