Normen
ZPO §528 Abs2 Z2 K
4 Ob 118/98a | OGH | 05.05.1998 |
1 Ob 141/99p | OGH | 25.05.1999 |
Vgl auch |
7 Ob 223/06d | OGH | 11.10.2006 |
Auch; Beisatz: Hier: Bestätigung des Ausspruchs, dass die Klage gemäß § 60 Abs 3 ZPO wegen Nichterlags der aktorischen Kaution für zurückgenommen erklärt wird. Dagegen lässt sich nämlich nicht erfolgreich ins Treffen führen, dass die Zurücknahmeerklärung „als ohne Verzicht auf den Anspruch" geschieht und deshalb die neuerliche Klage möglich ist, weil insoweit die endgültige Versagung des Rechtsschutzes in dem bereits anhängigen Verfahren maßgebend ist. (T1) |
7 Ob 9/17z | OGH | 15.02.2017 |
Auch |
Dokumentnummer
JJR_19980505_OGH0002_0040OB00118_98A0000_001
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