OGH 4Ob106/91 (RS0076441)

OGH4Ob106/9118.2.1992

Rechtssatz

Da es im Bereich der urheberrechtlichen Ausschließlichkeitsrechte keinen Gutglaubenserwerb vom Nichtberechtigten gibt, genügt hier auch nicht der bloße Nachweis einer entsprechenden Rechtsübertragung durch einen bestimmten Dritten; vielmehr muß im Fall der Bestreitung der Wirksamkeit eines derartigen Rechtserwerbes durch den Beklagten der Kläger den Nachweis des Rechtserwerbes vom ursprünglich Berechtigten (und sei es auch im Wege einer Kette von Berechtigten) erbringen.

Normen

UrhG §1
UrhG §81

4 Ob 106/91OGH18.02.1992

Veröff: GRURInt 1992,932 = WBl 1992,241 = MR 1992,116

15 Os 53/93OGH06.05.1993

Beisatz: Hier: Zur Privatanklage-Legitimation nach § 91 Abs 3 UrhG. (T1)

4 Ob 50/94OGH26.04.1994
4 Ob 47/06zOGH20.06.2006

Auch; Beisatz: Im Bestreitungsfall ist ein Werknutzungsrecht nur dann schlüssig behauptet, wenn ein Tatsachenvorbringen zum Rechtserwerb erstattet wird. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19920218_OGH0002_0040OB00106_9100000_002

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)