Spruch:
Der außerordentliche Rekurs der beklagten Partei wird gemäß § 526 Abs 2 Satz 1 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 528a iVm § 510 Abs 3 ZPO zurückgewiesen (§ 528a iVm 3 510 Abs 3 ZPO).
Rechtliche Beurteilung
Begründung
Die angefochtene Entscheidung stützt sich auf die stRsp zur
Auslegung des § 235 Abs 5 ZPo (RdW 1985, 213 = ÖBl 1985,
82 uva). Da die Klage unternehmens... ist und ein Unternehmen
"Dieter W*****, Möbelhaus, D*****, B***** 17", infolge
Einbringung in die "Dieter W*****,
Möbelhausgesellschaft mbH & Co KG... ... besteht,... ist die
(künftige) Unterlassung, Rechnungslegung und
Urteilsveröffentlichen gerichtete Klage in ... jeden Zweifel
einschließenden Weise gegen den derzeitigen Unternehmens... und
nicht etwa gegen "Dieter W*****" als Geschäftsführer oder Kommanditisten gesichtet.
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