OGH 4Nd508/01 (RS0115358)

OGH4Nd508/019.9.2011

Rechtssatz

Dem CMR unterliegt nicht die tatsächliche Beförderung, sondern nur der Vertrag über die Beförderung (Art 1, 4 CMR). Darauf nimmt Art 31 Bezug; die tatsächliche Beförderung und ihr Beginn sind daher unerheblich. Die Erstreckung auf Nichterfüllungsansprüche ist auch sachgerecht, weil sie die Geltendmachung aller Ansprüche aus einem nur teilweise erfüllten Frachtvertrag am selben Ort ermöglicht.

Normen

CMR Art31

4 Nd 508/01OGH12.06.2001
7 Nc 14/11kOGH09.09.2011

Auch

Dokumentnummer

JJR_20010612_OGH0002_0040ND00508_0100000_001

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