3 Ob 78/71 | OGH | 29.07.1971 |
Dokumentnummer
JJR_19710729_OGH0002_0030OB00078_7100000_001
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Rechtssatz
Die nachträgliche Einschränkung der Forderungsanmeldung, die bereits gem § 61 KO einen gültigen Exekutionstitel bildet, ändert nichts an dessen Fortbestand. Es ist daraus weder ein Verzicht auf die Exekutionsführung oder ein Erlöschen des Anspruches zu entnehmen.