3 Ob 572/92 | OGH | 16.12.1992 |
ÖBA 1993,665 = ecolex 1993,236 |
9 Ob 58/03z | OGH | 10.09.2003 |
Vgl; nur: Es ist wegen Verletzung öffentlicher Interessen sittenwidrig, wenn der Verpflichtete einen Bestandvertrag abschließt, der den Wert der der Zwangsversteigerung unterworfenen Sache so weit verringert, dass jemand, der ein Gebot in der Höhe des geringsten Gebotes abgibt, mit einem Schaden rechnen muss, und wenn zumindest eine der Parteien des Vertrages dies beabsichtigt oder in Kauf nimmt und es der anderen Partei zumindest erkennbar ist. (T1); Beisatz: Hat aber nur eine der Parteien des Vertrages den Verstoß gegen die öffentliche Ordnung beabsichtigt oder in Kauf genommen, erfordert der Schutz des Vertrauens des anderen Vertragsteiles die Einschränkung, dass er nicht gutgläubig war, dass ihm der Verstoß also erkennbar gewesen sein muss. (T2) |
3 Ob 66/06m | OGH | 27.06.2006 |
Vgl auch |
6 Ob 34/11k | OGH | 24.02.2011 |
Vgl auch |
Dokumentnummer
JJR_19921216_OGH0002_0030OB00572_9200000_003
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