OGH 3Ob52/02x (RS0116634)

OGH3Ob52/02x19.12.2018

Rechtssatz

Im Teilungserkenntnis enthaltene Teilungsregeln oder Teilungsanordnungen binden das Exekutionsgericht. Im Exekutionsantrag nach § 351 EO muss kein Teilungsvorschlag gemacht werden. Ein solcher Antrag wäre auch für das Gericht nicht bindend. Hier: Begründung von Wohnungseigentum.

Normen

EO §351

3 Ob 52/02xOGH26.06.2002

Veröff: SZ 2002/90

3 Ob 8/13tOGH16.04.2013

Auch; Beisatz: Im Teilungsurteil enthaltene Teilungsmodalitäten binden sowohl das Exekutionsgericht als auch die Parteien. (T1)

8 Ob 150/18vOGH19.12.2018

Auch; Beis wie T1

Dokumentnummer

JJR_20020626_OGH0002_0030OB00052_02X0000_002

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