3 Ob 513/92 | OGH | 11.03.1992 |
Veröff: RZ 1994/93 S 279 |
6 Ob 507/92 | OGH | 09.04.1992 |
6 Ob 160/05f | OGH | 25.08.2005 |
Auch; Beisatz: Die Einschaltung eines Kollisionskurators ist auch zur Wahrnehmung von Versäumnissen in der Vergangenheit erforderlich, andernfalls ein Rechtschutzdefizit für die betroffene Person entstünde, die allfällige Anfechtungs-, Bereicherungs-, Schadenersatz- oder Amtshaftungsansprüche nicht geltend machen könnte. (T1) |
1 Ob 189/06k | OGH | 17.10.2006 |
Vgl aber; Beisatz: Wird eine Entschädigung gemäß § 266 Abs 3 ABGB - also bei Entschädigungen, die 5% der Einkünfte des Betroffenen übersteigen- begehrt, bedarf es nicht jedenfalls der Bestellung eines Kollisionskurators nach § 271 Abs 1 ABGB, sondern nur bei Gefährdung der Interessen der Pflegebefohlenen und wenn deren Interessen vom Gericht nicht ausreichend wahrgenommen werden könnten. (T2); Veröff: SZ 2006/153 |
Dokumentnummer
JJR_19920311_OGH0002_0030OB00513_9200000_001
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