3 Ob 32/84 | OGH | 11.04.1984 |
3 Ob 31/84 | OGH | 11.04.1984 |
1 Ob 542/92 | OGH | 19.02.1992 |
Auch; Beisatz: Terminsverlust bedeutet als eine Art Verwirkungsabrede das vereinbarte Recht auf sofortige Geltendmachung einer Forderung trotz vereinbarter späterer Fälligkeit, somit die vorzeitige Fälligkeit, etwa bei der Nichterfüllung einer oder mehrerer Teilleistungen einer Schuld ungeachtet der bedungenen Ratenfälligkeiten. (T1) |
7 Ob 6/10y | OGH | 05.05.2010 |
Auch; Beis wie T1; Beisatz: Er begründet ein Gestaltungsrecht des Teilleistungsberechtigten und führt bei Rechtsausübung zur Fälligkeit der gesamten noch offenen Schuld, nicht jedoch zur Auflösung des Vertrags. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19840411_OGH0002_0030OB00032_8400000_001
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