Normen
EO §37 Ak
3 Ob 320/02h | OGH | 22.10.2003 |
Veröff: SZ 2003/134 |
Dokumentnummer
JJR_20031022_OGH0002_0030OB00320_02H0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Die Exszindierungsgründe sind in der Exekutionsordnung nicht näher determiniert. Als solche können somit alle nach materiellem Recht bestehenden, sowohl dinglichen als auch obligatorischen Rechte - diese freilich nur, wenn die Sachen und Rechte nicht im Eigentum des Verpflichteten stehen oder nicht zu seinem Vermögen gehören - geltend gemacht werden, wenn sie durch eine Exekutionsführung beeinträchtigt werden.
Normen
EO §37 Ak
3 Ob 320/02h | OGH | 22.10.2003 |
Veröff: SZ 2003/134 |
JJR_20031022_OGH0002_0030OB00320_02H0000_001
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