OGH 3Ob2191/96v (RS0105494)

OGH3Ob2191/96v10.7.1996

Rechtssatz

Stimmen die Aussagen der eidlich vernommenen Zeugen eines - angeblichen - mündlichen Testaments in den für die Erbeinsetzung wesentlichen Fragen nicht überein, liegt ein Mangel der äußeren Form des Testements vor, der zur Zurückweisung der auf eine solche Anordnung des Erblassers gestützten Erbserklärung führt.

Normen

AußStrG §66
AußStrG §122
ABGB §585
ABGB §586

3 Ob 2191/96vOGH10.07.1996

Veröff: SZ 69/161

7 Ob 60/99wOGH30.03.1999

Auch

4 Ob 33/02kOGH12.02.2002

Vgl auch; Beisatz: Das Gericht kann die Annahme einer Erbserklärung (nur) verweigern kann, wenn der in Anspruch genommene Titel keinesfalls zu einer Einantwortung des Nachlasses an den erbserklärten Erben führen kann. (T1); Veröff: SZ 2002/20

Dokumentnummer

JJR_19960710_OGH0002_0030OB02191_96V0000_002

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