OGH 3Ob137/90 (RS0044330)

OGH3Ob137/9019.12.1990

Rechtssatz

Zu den Entscheidungen über die Verfahrenshilfe gehören auch solche, mit denen ein in Angelegenheiten der Verfahrenshilfe erhobener Rekurs aus formellen Gründen zurückgewiesen wird.

Normen

ZPO §528 Abs2 Z4 D7

3 Ob 137/90OGH19.12.1990
2 Ob 262/00vOGH19.10.2000

Vgl auch; Beisatz: Auch die Entscheidung über die Berichtigung eines Beschlusses, mit dem über den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe entschieden wurde, stellt einen Beschluss über die Verfahrenshilfe dar. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19901219_OGH0002_0030OB00137_9000000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)