OGH 2Ob72/75 (RS0044189)

OGH2Ob72/7519.6.1975

Rechtssatz

Die Kostenentscheidung des Berufungsgericht ist auch nicht wegen einer angeblichen Nichtigkeit revisibel. Eine Überprüfung der Kostenentscheidung ist nur möglich, wenn die Berufungsentscheidung in der Hauptsache abgeändert wurde.

Normen

ZPO §528 D2

2 Ob 72/75OGH19.06.1975
8 Ob 199/82OGH14.10.1982

nur: Eine Überprüfung der Kostenentscheidung ist nur möglich, wenn die Berufungsentscheidung in der Hauptsache abgeändert wurde. (T1)

9 Ob 46/99aOGH17.03.1999

nur T1

Dokumentnummer

JJR_19750619_OGH0002_0020OB00072_7500000_001

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