Normen
2 Ob 722/23 | OGH | 09.10.1923 |
Veröff: 5/230 |
7 Ob 53/68 | OGH | 13.03.1968 |
Veröff: SZ 41/30 = MietSlg 20040 |
5 Ob 34/92 | OGH | 24.03.1992 |
Beisatz: An landwirtschaftlichen Grundstücken kann eine Wohnungsservitut keinesfalls eingeräumt werden. (T1) Veröff: EvBl 1993,79 (Call) = NZ 1993,19 (Hofmeister, 22) |
5 Ob 251/03b | OGH | 11.11.2003 |
Auch; Beisatz: Es ist gleichgültig, ob das verpönte Ergebnis direkt durch ein Begehren auf Einverleibung von Dienstbarkeiten auf einem ideellen Anteil oder indirekt angestrebt wird. (T2); Beisatz: Hier: Vorgemerktes Eigentumsrecht hinsichtlich zweier ideeller Liegenschaftsanteile (ein Drittel und zwei Drittel), wobei gegen den vorgemerkten Eigentümer Grunddienstbarkeiten und ein Wohnungsgebrauchsrecht eingetragen sind; die Anmerkung der Rechtfertigung nur hinsichtlich eines ideellen Liegenschaftsanteiles ist nicht zulässig. (T3) |
5 Ob 157/08m | OGH | 25.11.2008 |
Beisatz: An ideellen Teilen einer Liegenschaft kann grundsätzlich keine Dienstbarkeit des Wohnungsgebrauchsrechts begründet werden, weil dem - schlichten - Miteigentümer kein Recht auf Nutzung eines bestimmten Liegenschaftsteils zusteht. (T4); Beisatz: Demgegenüber kann ob einem mit Wohnungseigentum verbundenden Miteigentumsanteil die Dienstbarkeit des Wohnungsgebrauchsrechts begründet werden. (T5); Veröff: SZ 2008/174 |
5 Ob 113/13y | OGH | 20.09.2013 |
Dokumentnummer
JJR_19231009_OGH0002_0020OB00722_2300000_001
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