2 Ob 582/50 | OGH | 13.09.1950 |
Veröff: SZ 23/250 |
3 Ob 853/53 | OGH | 29.12.1954 |
nur: Das Vorkaufsrecht wird durch Tausch nicht vereitelt. (T1) |
7 Ob 322/64 | OGH | 20.01.1965 |
nur T1; Veröff: RZ 1965,100 = JBl 1966,35 |
5 Ob 145/74 | OGH | 03.07.1974 |
1 Ob 66/01i | OGH | 30.03.2001 |
Auch; Beisatz: Tausch fällt nicht unter die das Vorkaufsrecht auslösende Veräußerungsarten. Hiezu bedürfte es einer Ausdehnung des Vorkaufsrechts auf "andere Veräußerungsarten" im Sinn des § 1078 ABGB. (T2) |
5 Ob 163/02k | OGH | 12.09.2002 |
Vgl aber; Beisatz: An der Aussage, dass dem Vorkaufsberechtigten ein Rechtsmittelinteresse an der Bekämpfung der Verbücherung eines Vertrages fehlt, der den Vorkaufsfall nicht auslöst und damit das eingetragene Vorkaufsrecht bestehen lässt, ist nicht festzuhalten. Der Weiterbestand des Vorkaufsrechtes kann sich immer erst aus der meritorischen Lösung der Vorfrage ergeben, dass kein Vorkaufsfall vorliegt, kann also nicht vorweg als Argument für das Fehlen der Rechtsmittellegitimation des Vorkaufsberechtigten zur Anfechtung einer Eintragung verwendet werden. (T3); Veröff: SZ 2002/115 |
2 Ob 89/13x | OGH | 28.03.2014 |
Auch; nur T1; Beis wie T2 |
Dokumentnummer
JJR_19500913_OGH0002_0020OB00582_5000000_001
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