2 Ob 511/95 | OGH | 23.02.1995 |
10 Ob 519/94 | OGH | 06.02.1996 |
nur: Wenn die Privatwirtschaftsverwaltung gewählt wird, um der materiell gegebenen öffentlich - rechtlichen Bindung zu entgehen, so liegt Mißbrauch der Form und daher ein essentieller Verstoß gegen die Grundsätze des Rechtsstaates vor, der gemäß § 879 Abs 1 ABGB zur Nichtigkeit der privatrechtlich getroffenen Vereinbarungen führt. (T1); Beisatz: Die Kanaleinmündungsabgaben und die Kanalbenützungsgebühr nach dem NÖ KanalG 1977 sind Abgaben, die durch Hoheitsakt vorzuschreiben und einzubringen sind. (T2) Veröff: SZ 69/25 |
1 Ob 48/00s | OGH | 30.05.2000 |
Vgl; Beisatz: Flächenwidmungspläne werden von den Gemeinden im Rahmen der Hoheitsverwaltung erlassen. "Baulandbestätigungen" sind der Sache nach schriftliche Auskünfte über Details aus dem Flächenwidmungsplan. (T3); Veröff: SZ 73/90 |
3 Ob 181/12g | OGH | 23.01.2013 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Änderung eines Flächenwidmungsplans nach dem TROG 2006 mit Abschluss eines privatrechtlichen Verzichtsvertrags. (T4) |
7 Ob 125/16g | OGH | 28.09.2016 |
Auch; Beisatz: Hier eine von einer Gemeinde geschlossene Vereinbarung als Voraussetzung für die beabsichtigte Änderung des Flächenwidmungsplans. (T5) |
18 OCg 11/19w | OGH | 06.03.2020 |
Dokumentnummer
JJR_19950223_OGH0002_0020OB00511_9500000_001
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