2 Ob 27/52 | OGH | 02.04.1952 |
6 Ob 395/59 | OGH | 11.11.1959 |
Dokumentnummer
JJR_19520402_OGH0002_0020OB00027_5200000_001
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Rechtssatz
Eigenmächtige Entziehung einer fremden Sache zwecks unerlaubter Selbsthilfe begründet einen Rückforderungsanspruch, gegen den die Aufrechnung gemäß § 1440 ABGB unzulässig ist, Zahlung im Sinne des § 1412 ABGB wird durch eine Entziehung nicht bewirkt, sodaß durch sie ein Schade eintritt, dessen Ersatz verlangt werden kann.