OGH 2Ob218/80 (RS0026678)

OGH2Ob218/8024.3.1981

Rechtssatz

In einem Verfahren gegen Solidarschuldner, in dem es ja nicht um den internen Ausgleich zwischen ihnen geht, ist das Ausmaß ihrer einzelnen Verschuldensquoten ohne Bedeutung.

Normen

ABGB §1302 A
ZPO §405 A

2 Ob 218/80OGH24.03.1981

Veröff: ZVR 1982/136 S 109

9 Ob 6/16xOGH29.09.2016

Auch; Beisatz: Ein allfälliger interner Ausgleich zwischen Solidarschuldnern ist nicht Gegenstand des Verfahrens des Geschädigten gegen die Solidarschuldner. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19810324_OGH0002_0020OB00218_8000000_001

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