2 Ob 209/55 | OGH | 25.05.1955 |
Veröff: SZ 28/141 = JBl 1955/22 S 575 |
2 Ob 65/56 | OGH | 22.02.1956 |
Zweiter Rechtsgang zu 2 Ob 209/55; Beisatz: Kündigung nach § 19 Abs 6 MietG wegen dieses Verkaufes. (T1) |
5 Ob 102/01p | OGH | 15.05.2001 |
Auch; Beisatz: Durch Einzelrechtsnachfolge hinsichtlich eines Teils des Objekts, in dem ein Bestandgegenstand liegt, kommt es zu einer Personenmehrheit auf Bestandgeberseite. In welcher Form diese Bestandgebermehrheit rechtlich organisiert ist und nach welchen Regeln hiebei vorzugehen ist, richtet sich danach, ob ein einheitliches Bestandverhältnis betroffen ist oder nicht. (T2) Beisatz: Der Erwerber der Bestandsache tritt gemäß § 1120 ABGB in das Vertragsverhältnis ein. (T3) |
9 Ob 66/14t | OGH | 29.10.2014 |
Vgl auch; Beis wie T2; Beis wie T3; Beisatz: Hier: Veräußerung eines Teils einer verpachteten Liegenschaft (Wiese). Einzelrechtsnachfolge der Käuferin dergestalt, dass diese nunmehr zusammen mit dem Veräußerer als Bestandgeber eine Rechtsgemeinschaft im Sinn der §§ 833 ff ABGB bildet. (T4) |
4 Ob 83/15g | OGH | 19.05.2015 |
Auch; Beis wie T2; Beis wie T4 |
Dokumentnummer
JJR_19550525_OGH0002_0020OB00209_5500000_001
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