OGH 2Ob197/64 (RS0048104)

OGH2Ob197/6411.6.1964

Rechtssatz

Obwohl derzeit die Bedürftigkeit der klagenden Mutter des Getöteten zu verneinen ist, hat sie ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Haftung der Beklagten für künftige Schäden, weil nicht auszuschließen ist, dass sie in Zukunft die Dürftigkeit verfallen könnte, denn in diesem Falle wäre der Sohn unterhaltspflichtig geworden. Es soll eine eventuelle Verjährung der Ansprüche sowie eine neuerliche Aufrollung der Verschuldensfrage verhindert werden.

Normen

ABGB §154 C
ABGB §1327 c3
ZPO §228 B1aa

2 Ob 197/64OGH11.06.1964

Veröff: SZ 37/82 = EvBl 1965/23 S 42

2 Ob 345/68OGH16.12.1968

nur: Es soll eine eventuelle Verjährung der Ansprüche sowie eine neuerliche Aufrollung der Verschuldensfrage verhindert werden. (T1) Veröff: ZVR 1969/269 S 242

8 Ob 13/74OGH05.02.1974

Beisatz: Auch ein Tischlermeister, der vier Gesellen und drei Lehrlinge beschäftigt und dessen Jahresumsatz 1,200.000 S beträgt, ist ungeachtet des hohen Standes der Sozialgesetzgebung nicht derart gegen alle Wechselfälle des Lebens geschützt, daß er nicht dennoch des Beistandes seiner Tochter bedürftig werden könnte. (T2) Veröff: ZVR 1974/252 S 336

8 Ob 29/74OGH26.02.1974

Vgl auch; Veröff: JBl 1975,155

2 Ob 317/74OGH13.03.1975

nur T1

8 Ob 94/77OGH29.06.1977

Beis wie T2; Veröff: ZVR 1978/160 S 207

8 Ob 111/77OGH06.07.1977

Beis wie T2

8 Ob 45/78OGH14.03.1978

Auch

8 Ob 228/79OGH18.10.1979

Beisatz: Hier: Recht der jugoslawischen Teilrepublik Mazedonien. (T3) Veröff: ZfRV 1981,24 (Anmerkung von Schwind)

7 Ob 660/79OGH13.09.1979

nur T1

8 Ob 281/79OGH31.01.1980

nur: Obwohl derzeit die Bedürftigkeit der klagenden Mutter des Getöteten zu verneinen ist, hat sie ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Haftung der Beklagten für künftige Schäden, weil nicht auszuschließen ist, dass sie in Zukunft die Dürftigkeit verfallen könnte, denn in diesem Falle wäre der Sohn unterhaltspflichtig geworden. (T4); Beisatz: Unterhaltspflicht des Ehemannes. (T5)

8 Ob 180/83OGH15.12.1983

Ähnlich; Beisatz: Hier: Während des Verfahrens großjährig gewordene Kinder eines getöteten Vaters. (T6)

7 Ob 732/83OGH20.12.1984

Zweiter Rechtsgang zu 7 Ob 660/79

2 Ob 14/89OGH30.08.1989

nur T4; Veröff: SZ 62/140 = JBl 1990,240 = ZVR 1990/123 S 315

2 Ob 239/97dOGH25.02.1999

Ähnlich; nur T4

2 Ob 150/08kOGH25.03.2009

Vgl

2 Ob 57/10mOGH27.01.2011

Vgl; Beisatz: Feststellung der Ersatzpflicht für alle künftigen Schäden umfasst das spätere Entstehen eines Ausstattungsanspruchs. (T7)

Dokumentnummer

JJR_19640611_OGH0002_0020OB00197_6400000_001

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