Rechtssatz
Ausübung einer Grunddienstbarkeit durch den zur Nutzung des herrschenden Grundstückes Berechtigten ( Pächter ) ist zulässig.
6 Ob 320/02f | OGH | 23.01.2003 |
Beisatz: Der Pächter ist auch dann zur Ausübung der Grunddienstbarkeit (hier ein Weiderecht) berechtigt, wenn er nicht das gesamte herrschende Gut gepachtet hat. Durch die Rechtsübung in Gemeinschaft mit dem Verpächter darf sich die Belastung des dienenden Gutes nicht erhöhen. (T1); Veröff: SZ 2003/5 |
7 Ob 58/06i | OGH | 21.06.2006 |
Vgl; Beisatz: Gilt auch für unregelmäßige Dienstbarkeiten. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19630612_OGH0002_0020OB00157_6300000_001
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