OGH 26Ds4/18i; 20Ds11/22f (RS0132564)

OGH26Ds4/18i; 20Ds11/22f31.1.2023

Rechtssatz

Voraussetzung dafür, dass ein Rechtsanwalt ein neues Mandat nicht übernehmen darf oder ein bestehendes Mandat niederlegen muss, ist das tatsächliche Aufbrechen eines Interessenkonflikts, somit das Vorliegen einer ganz konkreten Konfliktsituation, mag sie auch den Parteien noch nicht bewusst sein. Ein bloß potentiell in der Zukunft zu befürchtender Interessenkonflikt reicht nicht aus.

Normen

RL-BA §10 Abs1 Z3

26 Ds 4/18iOGH13.12.2018
20 Ds 11/22fOGH31.01.2023

vgl

Dokumentnummer

JJR_20181213_OGH0002_0260DS00004_18I0000_001

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