Normen
ABGB §364 A
ABGB §364a. ABGB §364b
sbg BauPolG LGBl 1973/117 §9 Abs1
sbg BauPolG LGBl 1973/117 §9 Abs5
1 Ob 742/83 | OGH | 09.11.1983 |
Veröff: MietSlg 35629 = SZ 56/158 |
8 Ob 523/92 | OGH | 12.03.1992 |
Veröff: SZ 65/38 |
8 Ob 372/97g | OGH | 26.11.1997 |
nur: Im geschlossenen Siedlungsgebiet der Gemeinde muß jeder Liegenschaftseigentümer mit gelegentlichen Bauführungen durch Schließung von Baulücken auf noch unverbauten Liegenschaften oder Baumaßnahmen an bestehenden Objekten (Umbauten, Erweiterungen, Reparaturen usw) im Nachbarschaftsbereich rechnen. Die Baubewilligung legitimiert somit ortsübliche, durch die Bauführung verursachte Immissionen. (T1); Beisatz: Hier: Dicht verbautes, geschlossenes Siedlungsgebiet in der Wiener Innenstadt. (T2) |
10 Ob 46/04v | OGH | 21.06.2004 |
nur T1; Beisatz: Soweit sie auch bei schonungsvoller, die Interessen der Anrainer berücksichtigender Bauführung unvermeidbar sind. (T3); Beisatz: Die Frage, ob die vom Nachbargrund einwirkenden Belästigungen das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß übersteigen und die ortsübliche Benutzung der Liegenschaft wesentlich beeinträchtigen, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. (T4) |
Dokumentnummer
JJR_19831109_OGH0002_0010OB00742_8300000_005
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