OGH 1Ob714/86 (RS0057962)

OGH1Ob714/864.3.1987

Rechtssatz

Sind beide Teile einer kinderlosen Ehe berufstätig, so hängt der Vergleich des Umfanges des Beitrages jedes einzelnen von der Intensität des Arbeitseinsatzes und Kapitaleinsatzes ab, der kausal zum Erwerb der zur Verteilung stehenden Sachen führte.

Normen

EheG §83 Abs1

1 Ob 714/86OGH04.03.1987
9 Ob 192/00aOGH20.09.2000

nur: Sind beide Teile berufstätig, so hängt der Vergleich des Umfanges des Beitrages jedes einzelnen von der Intensität des Arbeitseinsatzes und Kapitaleinsatzes ab. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19870304_OGH0002_0010OB00714_8600000_001

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